Versicherung bei Unwetterschäden

In vielen Teilen Deutschlands tobte gestern ein heftiges Unwetter mit Hagelschlag und Orkanböen, das Schäden in Millionenhöhe verursachte. Doch wer kommt eigentlich für diese Schäden auf? Die meisten Unwetterschäden an Häusern, Gartenhäusern, Garagen und Zäunen, sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese zahlt jedoch bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 hatte – das muss der Versicherte nachweisen. Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Betroffenen hierzu, Zeitungsartikel über Schäden in der Region zu sammeln und auch die Schäden an benachbarten Häusern zu fotografieren. Tritt ein Sturmschaden in einer bestimmten Häufigkeit und Heftigkeit in einer Region auf, kann eine bestimmte Windstärke angenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gutachten beim Wetterdienst anzufordern. Hagelschäden dagegen werden grundsätzlich von der Versicherung übernommen.

Ausnahme: Für Photovoltaik-Anlagen muss eine besondere Versicherung abgeschlossen werden, obwohl sie fest an das Haus installiert sind. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten aber einen Schutz der Anlagen gegen ein Aufpreis an.

Bei Schäden an beweglichen Gegenständen haftet die Hausratversicherung, sofern sich die Gegenstände während des Unwetters im Haus befunden haben. Wurden Autos durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.

Auch die Haftpflichtversicherung kann bei Unwetterschäden von Bedeutung sein, z.B. wenn der Schaden durch eine Unachtsamkeit eines Dritten entsteht oder derjenige sein Haus nicht ordnungsgemäß instandgehalten hat.