Austritt aus der Rentenversicherung

Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass ein Austritt aus der Rentenversicherung generell für Beschäftigte, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht möglich ist. Allerdings können sich bestimmte Personenkreise wie Lehrer und Erzieher, selbstständig tätige Handwerker, die nicht angestellt sind, von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung beschränkt sich dann allerdings nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit und erfolgt nur auf Antrag.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Austritt aus der privaten Rentenversicherung möglich. Viele, die vor Jahren eine solche Rentenversicherung zur Altersabsicherung abgeschlossen haben, denken über einen Austritt aus der Rentenversicherung nach, da sie in der heutigen Zeit die Prämien aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mehr bezahlen können.

Der “Bild”-Zeitung zufolge macht der aus der privaten Rentenversicherung Austretende Verluste, da er nur den derzeitigen Rückkaufswert ausbezahlt bekommt. Je nach Gesellschaft kann es zwischen fünf und zwölf Jahren dauern, bis man überhaupt erst die eingezahlten Beiträge wieder zurückbekommt. Allerdings kann durch einen Verkauf der Versicherung mehr erzielt werden, da der Wert der Versicherung höher als der Rückkaufswert ist. Ein Käufer kann die Versicherung weiter nutzen und somit wird auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.