Wer haftet bei Randale und Ausschreitungen?

Bei Ausschreitungen und Randale, wie sie jährlich z.B. am 1. Mai in mehreren deutschen Großstädten stattfindet, kommt es immer wieder zu großen Schäden an Hausfassaden oder Fahrzeugen. Wer haftet für diese Schäden? Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte gegenüber dem “Tagesspiegel”, dass Geschäfte üblicherweise über eine Gebäudeversicherung verfügen, die in der Regel auch Glasschäden durch Vandalismus versichert. Rüter de Escobar weist jedoch darauf hin, dass dies bei Privathaushalten anders ist: Hier sind meist nur durch Sturmschäden oder ähnliche Ursachen entstandene Glasschäden versichert, nicht aber solche, die durch Vandalismus hervorgerufen worden sind.

Im privaten Bereich müsste in den Versicherungsbedingungen explizit Schäden durch Vandalismus im Leistungsumfang enthalten sein, zumindest wenn es um Gebäude geht. Wird dagegen ein Auto durch Vandalismus beschädigt, zahlt die Vollkaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung jedoch nicht. Allerdings unterscheiden sich die Konditionen der einzelnen Versicherungen hierbei, deshalb empfiehlt sie einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen.

Bei den 1. Mai-Ausschreitungen in Berlin hatte das Land in den letzten Jahren die Opfer der Randale teilweise entschädigt, es besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Land Berlin, sondern nur gegenüber den Tätern, so ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen im “Tagesspiegel”. Die Senatsverwaltung könne aber bei Sachschäden aus Kulanz eine so genannte Billigungsentschädigung bieten, wenn die Schäden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Demonstration stehen. Voraussetzung: Keine Versicherung kommt für den Schaden auf. Bei Billigkeitsentschädigungen wird stets im Einzelfall entschieden.