Auch unter Vorbehalt bezahlte Reparaturkosten müssen zügig geleistet werden

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf eine Kfz-Versicherung die Reparaturkosten für ein Unfallauto unter Vorbehalt zahlen, allerdings damit nicht zu lange warten. Dieser Vorgehensweise steht auch nicht der zusätzliche Aufwand der Versicherung für die Überprüfung der tatsächlich durchgeführten Reparaturen und das Risiko, dass der Kunde bei einer gerechtfertigten Rückforderung zahlungsunfähig ist, entgegen.

Wenn ein Versicherter einen Unfall hat, der mit dem Totalschaden des Autos endet, so hat er die Wahl zwischen der Reparatur des Fahrzeugs oder Schadensersatz. Voraussetzungen hierbei sind: Die Kosten für die Reparatur übersteigen den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht um mehr als 30%. Außerdem muss das reparierte Auto anschließend noch mindestens 6 Monate gefahren werden, bevor ein Verkauf möglich ist.

In der Vergangenheit haben sich viele Versicherungen diese Regelung zunutze gemacht und zunächst nur den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert bezahlt und erst sechs Monate nach dem Unfall den gesamten Betrag überwiesen.