‚“Schwankungsreserve“ der Rentenversicherung gesunken
Wenn in einem Monat viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wegfallen, macht sich das in der Rentenkasse mit einem Minus bei den Beitragseingängen bemerkbar. Damit in einem solchen Fall die Liquidität der Sozialkasse nicht gefährdet ist, wurde gesetzlich eine so genannte Schwankungsreserve festgeschrieben. Diese darf 20 Prozent der durchschnittlichen Monatsausgaben nicht unterschreiten.
In der Praxis scheint sich allerdings kaum ein Verantwortlicher an den Gesetzestext zu halten. Nach internen Berechnungen lag die Schwankungsreserve Ende 2005 bei gerade noch 7 Prozent der monatlichen Ausgaben. Der öffentliche Aufschrei blieb allerdings bislang aus.
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