Johanniskraut und Paracetamol verschreibungspflichtig
Die Stiftung Warentest und verschiedene Krankenversicherungen weisen darauf hin, dass seit dem 1. April die beiden bislang frei erhältlichen Medikamente Johanniskraut und Paracetamol unter bestimmten Bedingungen verschreibungspflichtig sind.
Die Einnahme von Paracetamol in größeren Mengen kann Leberschäden verursachen, deshalb ist das Schmerzmittel ab einem Wirkstoffgehalt von über 10 Gramm pro Packung verschreibungsverpflichtig. Damit sind noch noch Packungen mit maximal 20 Tabletten frei erhältlich.
Bei Johanniskraut ist nicht die Dosierung des Wirkstoffs ausschlaggebend für die Verschreibungspflicht, sondern die Zulassen. Wenn die Präparate laut Beipackzettel zur Behandlung von mittelschweren Depressionen zugelassen sind, müssen ab sofort verschrieben werden, während für “depressive Verstimmung” zugelassene Präparate rezeptfrei bleiben. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Wirkstoffmenge in dem Präparat. Grund für diese Regelung ist die Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums, dass Laien den Schweregrad ihrer Depression kaum richtig einschätzen können und deshalb im Zweifelsfall ein Arzt hinzugezogen werden sollte.
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