Lebensversicherung: Besser verkaufen als kündigen

Die schwierige wirtschaftliche Situation zwingt immer mehr Menschen, ihre Ersparnisse anzugreifen. Da die Deutschen für ihre private Altersvorsorge noch immer bevorzugt auf Kapitallebensversicherungen setzen, geraten bei der Suche nach frischem Bargeld zwangsläufig auch diese Policen ins Blickfeld.

Lebensversicherungen werden jedoch mit einer gewissen Mindestlaufzeit abgeschlossen, was unter anderem steuerliche Gründe hat. Wer eine neue Versicherung abschließt, bindet sich in der Regel für mindestens zwölf Jahre an die betreffende Gesellschaft. Hält der Versicherte diese Spardauer nicht durch, weil er zum Beispiel arbeitslos wird, dann beginnen die Probleme. Mitunter können die Versicherungen beitragsfrei gestellt werden – das heißt, für die Dauer der Arbeitslosigkeit zahlt der Kunde keine weiteren Beiträge ein. Oftmals reicht das aber nicht, und der Versicherte will die angesparten Mittel ‚"flüssig" machen. Vor dem Ende der Mindestlaufzeit geht das nur mit herben Verlusten. Denn die Versicherungen setzen einen Restwert an, der wesentlich niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Vorteilhafter für den Versicherten ist es, die Police nicht zu kündigen, sondern sie zu verkaufen. Der Todesfallschutz bleibt dabei erhalten, weil der Käufer die Beiträge anstelle des Versicherten weiter zahlt. Zugleich lassen sich beim Verkauf Summen erzielen, die bis zu 15 Prozent über dem von der Versicherung errechneten Restwert liegen.