Versicherungsverkauf in Supermärkten grundsätzlich zulässig

Nach einem Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Vertrieb von Versicherungen in Supermärkten nicht grundsätzlich untersagt, forderte aber die Versicherungsunternehmen zur Sicherhstellung der Qualität der Versicherungsvermittlung auf. Die Unternehmen seien dazu angehalten, hierfür “alles in ihrer Macht Stehende zu tun”, heißt es bei boerse-online.de.

Diese in Form eines Merkblattes herausgegebene Aussage der Bafin wurde von vielen Versicherungsunternehmen mit Spannung erwartet, weil sie befürchteten, dass die Aufsichtsbehörde den Vertriebsweg über Supermärkte grundsätzlich untersagen könnte. Aus dem vorliegenden Papier gehe hervor, dass Supermarktmitarbeiter die angebotenen Versicherungsprodukte auf keinen Fall aktiv bewerben dürfen und dass den Kunden durch die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit gegeben werde, sich über diese Produkte mindestens telefonisch informieren zu können.

Gegenüber boerse-online.de erklärte ein Sprecher der ARAG-Versicherung, dass die konventionellen Vertriebswege derzeit allerdings Priorität haben und man derzeit nicht plane, erneut Versicherungen über Supermärkte zu verkaufen.