Bundesärztekammer: GKV ist keine Bezugsnorm für privatärztliche Versorgung

Die Bundesärztekammer kritisiert eine aktuelle Studie der privaten Krankenversicherungen (PKV) als “interessengeleitete Auftragsarbeit”. Es sei “schlicht unseriös”, als Bezugsnorm für die privatärztliche Versorgung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) heranzuziehen.

Bei der Studie kam das wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum 2004-2006 die PKV rund viermal so viel für Laboruntersuchungen pro Patient (etwas über 100 Euro) ausgegeben haben als die gesetzlichen Kassen (24 Euro). Der Studie zufolge hätten die privaten Krankenversicherungen 630-720 Millionen Euro einsparen können, wenn sie die gleichen Laborkosten pro Versichertem und Jahr zugrunde gelegt hätten.

Laut BÄK sind die hierbei untersuchten 20.000 Rechnungen auf fragwürdige Weise ausgewählt und die darin beschriebenen Laborleistungen dann hochgerechnet worden auf alle 8,5 Millionen privat Krankenversicherte. Der Vorsitzende des Ausschusses Gebührenordnung der BÄK, Dr. Franz Gadomski stellt deshalb die Repräsentativität und die Transparenz der Studie in Frage. Darüber hinaus seien Pauschalabrechnungen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab der GKV nicht vergleichbar mit der Einzelleistungsvergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gadomski zufolge erhielt die BÄK keine Einsicht in die Daten, um deren Validität zu überprüfen. Die PKV begründete dies mit einer Nicht-Herausgabefähigkeit der Informationen.

In die Untersuchung flossen Daten von 21 privaten Krankenversicherungen ein.