Kfz-Versicherung auf der Probefahrt

Die Kfz-Versicherung HUK Coburg warnt in einer Pressemitteilung vor den Gefahren, die bei einer Probefahrt dem Kasko-Schutz der Kfz-Versicherung drohen. Wenn ein Privatmann sein Auto verkaufen möchte und einem potenziellen Käufer die Autoschlüssel überlässt, handelt es sich nicht um einen Diebstahl, wenn dieser von der Probefahrt nie wieder zurückkehrt. Ein Diebstahl liegt nur im Falle eines so genannten Gewahrsamsbruch vor, d.h. dem Eigentümer wird das Fahrzeug gegen seinen Willen abgenommen. Wer aber seinen Schlüssel freiwillig für eine Probefahrt abgibt, für den liegt kein Gewahrsamsbruch vor. Und in diesen Fall muss die Teilkaskoversicherung für das verschwundene Auto nicht zahlen.

Die HUK Coburg empfiehlt daher, sich vor jeder Probefahrt immer den Ausweis und den Führerschein des Interessenten zeigen zu lassen. Sicherer ist, mindestens den Ausweis während der Probefahrt zu behalten, am sichersten ist, die Probefahrt zu begleiten.

Nach Angaben der HUK Coburg spielt bei der Beurteilung eines möglichen Gewahrsamsbruchs auch der Ort des Verkaufsgesprächs eine Rolle. Wer die Verhandlungen und die Schlüsselübergabe in der Wohnung durchführt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.