Krankenversicherungsbeiträge können nicht mehr durch Kinderfreibetrag gesenkt werden

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat zum Jahreswechsel die Regeln für freiwillig Krankenversicherte vereinfacht, was vor allem vielen Familien teuer zu stehen kommen wird. Insbesondere Familien, in denen ein Ehepartner nicht berufstätig, aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, sind von der Neuregelung betroffen. Andre Vogel von der unabhängigen Patientenberatung in Kiel erklärt gegenüber “Welt Online”, dass es sich hierbei um Familien handelt, in denen der andere Partner entweder privat krankenversichert ist oder als Berufssoldat oder Polizeibeamter arbeitet.

Bislang war es so, dass zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags der Ehefrau das halbe Einkommen des Ehemannes sozusagen als eigenes Einkommen der Frau unterstellt wurde. Von dem so errechneten Einkommen konnte der Kinderfreibetrag in Höhe von 840 Euro pro Kind und Monat abgezogen werden. Für die verbleibende Summe wurde der Krankenkassenbeitrag fällig.

Seit diesem Jahr kann der Kinderfreibetrag nicht mehr abgezogen werden, was für viele Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. Nach einem Beispiel von Vogel zahlt eine freiwillig versicherte Ehefrau mit 2 Kindern nun fast das doppelte an monatlichen Beiträgen, die bislang bei 140 Euro pro Monat lagen. Er empfiehlt Betroffenen, sich über einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu informieren, erklärt aber sogleich, dass sich dieser häufig nicht lohne, da für Kinder in der PKV zusätzliche Beiträge anfallen.