Autoschlüssel in Werkstatt-Briefkasten kann grob fahrlässig sein

Aufgrund der eigenen Arbeitszeiten können viele Arbeitnehmer ihr Fahrzeug häufig nicht während der normalen Öffnungszeiten in die Kfz-Werkstatt bringen. Um dieses Problem zu umgehen, wird häufig die Vereinbarung getroffen, dass der Besitzer das Auto abends oder nachts auf dem Werkstattgelände abstellt und den Schlüssel in den Briefkasten des Betriebs wirft.

Das kann jedoch zu großen Schwierigkeiten führen, wenn nämlich der Schlüssel aus dem Briefkasten und im Anschluss das Fahrzeug vom Gelände gestohlen wird. In so einem Fall kann die Kfz-Versicherung dem Halter grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, da der Diebstahl des Wagens leicht zu bewerkstelligen war.

Nach Angaben der Kraftfahrer-Schutz e.V. ist der Einwurf des Schlüssels in den Werkstatt-Briefkasten nur dann nicht fahrlässig, wenn dieser stabil in die Hauswand integriert oder ähnlich stabil wie ein Nachtbriefkasten einer Bank ist. Es wird dennoch empfohlen, einen Zweitschlüssel während der Öffnungszeiten in der Werkstatt direkt abzugeben, so dass das Auto auch abends oder nachts bedenkenlos auf dem Gelände abgestellt werden kann.