Krankengeld für Selbstständige wieder ab August

Selbstständige sollen ab dem 1. August dieses Jahres wieder Krankengeld wie auch gesetzlich Versicherte erhalten. Hierzu müssen diese ab dann nicht mehr wie bisher in einen teuren Wahltarif wechseln.

Im Januar diesen Jahres, zusammen mit der Einführung des Gesundheitsfonds, schaffte die Bundesregierung das Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige vollständig ab. Der Abschluss eines Wahltarifs oder der Wechsel in die private Krankenversicherung war notwendig um auch im Falle einer Krankheit ab der siebten Krankheitswoche weiterhin Geld zu bekommen.

Nun hat die Bundesregierung wieder alles zurückgedreht und ab dem 1. August erhalten auch Selbstständige wieder Krankengeld im Krankheitsfall ab der siebten Woche. Ab August zahlen sie dann wieder wie auch die gesetzlich Versicherten 15,5 Prozent Beitragssatz und nicht mehr den vergünstigten Satz von 14,9 Prozent.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BfB) hat nun die Bundesregierung aufgefordert, den rund eine Million Selbstständigen die Kosten zurückzuerstatten, die ihnen durch den Wechsel in einen Wahltarif oder die PKV entstanden sind.

Nach Ansicht von BfB-Präsident Ulrich Oesingmann müssten die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet werden den Selbständigen die in teure Wahltarife gewechselt sind ihr Geld zurückzuerstatten, sagte er dem Handelsblatt. Auch Versicherte die in die PKV gewechselt sind, müssen einen einfachen Weg zurückfinden, so der Präsident weiter.