Versicherung von Ferienhäusern

Besitzer von Ferienhäusern und -wohnungen machen immer wieder die Erfahrung, dass es schwer ist, ihre Urlaubsdomizile zu versichern. Oft werden nur dann Versicherungen für Ferienhäuser abgeschlossen, wenn der Kunde bereits Versicherungskunde bei der Gesellschaft ist. Gegenüber vdi-nachrichten.vom erklärt Michael Kuhn von der SV SparkassenVersicherung, warum das so ist: Aus Sicht der Versicherungsunternehmen bergen Wochenend- und Ferienhäuser ein deutlich höheres Risiko, weil Schäden hier möglicherweise erst nach Tagen oder Wochen entdeckt werden. In der Zwischenzeit können hohe Folgeschäden eingetreten sein, die dann je nach Fall auch von der Versicherung zu tragen wären. Der Kunde muss dieses höhere Risiko dann mit entsprechenden Zuschlägen oder Einschränkungen im Versicherungsschutz bezahlen.

Besitzer von Häusern in einem Bungalow-Park oder einer Art Ferienanlage, kommen meistens günstiger davon, denn in der Regel gibt es für solche Parks bereits einen Rahmenvertrag zwischen dem Betreiber und der Versicherung. Hausbesitzer, die sich über diesen Vertrag mitversichern wollen, zahlen weniger Kosten für die Wohngebäudeversicherung als wenn sie sich einzeln versichern lassen würden, so die Empfehlung von dem Leiter Produktmanagement Sach bei der Gothaer, Stefan Hilgers.

Bei Ferienwohnungen gestaltet sich dies etwas anders, da Gebäudeversicherungen nicht für einzelne Wohnungen abgeschlossen werden können. Hier sollte sich die Eigentümergemeinschaft zusammenschließen.