Hausarztprogramme der Krankenversicherungen

Gesetzlich Krankenversicherte können bei ihrer Krankenkasse Wahltarife zur so genannten “hausarztzentrierten Versorgung” in Anspruch nehmen, bei denen sie sich verpflichten, im Krankheitsfall immer zuerst ihren eigenen Hausarzt aufzusuchen und nur dann einen Facharzt aufzusuchen, wenn der Hausarzt sie entsprechend überweist. Ausnahme: Zum Augenarzt, Frauenarzt, Zahnarzt und Kinderarzt dürfen Versicherte jederzeit ohne Überweisung gehen. In der Regel läuft die Hausarztbindung über mindestens ein Jahr, ein Wechsel kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, z.B. bei Umzug oder einem erheblich gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.

Mit dem Angebot der hausarztzentrierten Versorgung soll die Koordination von Behandlungen vereinfacht und verbessert und unnötige Untersuchungen vermieden werden. Versicherte erhalten für ihre Verpflichtung von manchen Krankenkassen einen kleine finanzielle Belohnung, z.B. in Form einer reduzierten Praxisgebühr oder andere Vorteile wie z.B. erweiterte Sprechstunden oder verkürzte Wartezeiten. Das geht aus einer Meldung der Stiftung Warentest hervor, die sich verschiede Hausarzttarife genauer angesehen hat.

Einige Kassen versprechen ihren Versicherten für die Einschränkung ihrer freien Arztwahl eine besondere Qualifizierung “ihrer” Hausärzte, doch laut Stiftung Warentest ist dies für den Versicherten nur schwer zu überprüfen. Es wird jedoch empfohlen, bei Zufriedenheit mit dem Hausarzt den Wahltarif und die damit verbundenen Vorteile zu nutzen. Welche Kassen welche Vorzüge für den Tarif bietet, kann unter test.de im Detail nachgelesen werden.