Änderung bei Pensionen
Personen die erstmalig im Jahr 2006 ihre Pensionen beziehen, dürfen seit 1.1.2006 jetzt nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag von der steuerpflichtigen Pension abziehen. Der Versorgungsfreibetrag beträgt jetzt maximal 2.880 Euro im Jahr.
Ferner kann noch ein Zuschlag in Höhe von 864 Euro von der zu versteuernden Pension in Abzug gebracht werden. Pensionäre die bereits vor dem 1.1.2006 Ihre Pension bezogen haben, für die bleibt der Versorgungsbeitrag in Höhe von 40% erhalten. (Via: Versicherungsblog)
Letzte Artikel von Mario (Alle anzeigen)
- Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung - 23. Dezember 2015
- Beihilfe und Restkostenversicherung für Beamte - 21. Mai 2015
- Kfz Versicherung zahlt nicht bei Schaden mit Einkaufswagen - 12. Februar 2015