Verdacht auf Berufsunfähigkeit darf Krankentagegeldzahlungen beenden

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz kann eine Krankentagegeld-Versicherung ihre Leistungen einstellen, wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherte berufsunfähig ist (Az.: 10 U 618/08).

Im konkreten Fall hat ein Versicherter wegen Arbeitsunfähigkeit seit sieben Jahren täglich fast 72 Euro von seiner Krankentagegeld- Versicherung erhalten. Die Versicherung stellte die Zahlungen ein mit der Begründung, dass eine volle Arbeitsfähigkeit des Versicherten nicht mehr erwartet werde. Der Mann klagte gegen die Versicherung und bekam in erster Instanz Recht.

Anders als das Landgericht Koblenz entschied allerdings das Oberlandesgericht Koblenz, das die Klage abwies. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Prognose einer dauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit angesichts des bisherigen Verlaufs auch ohne explizite ärztliche Feststellung getroffen werden könne. Anhand dieser Indizien sei die Einstellung der Zahlungen rechtmäßig.