Neue Patienten-Rechtsschutzpolice von Ergo

Die neue Patienten-Rechtsschutzpolice der zur Münchener Rück gehörenden Versicherungsgruppe Ergo deckt die Kosten für die juristische Auseinandersetzung zwischen Patienten und Ärzten, Kliniken, Heilpraktikern oder anderen Behandlern nach Behandlungsfehlern ab. Das Konzept wurde von den Krankenversicherungen Deutsche Krankenversicherung (DKV) und Victoria Kranken entwickelt, bei den Schwestergesellschaften Hamburg-Mannheimer Rechtschutz und D.A.S kann die Police ab Ende Januar abgeschlossen werden. Allerdings können nur Kunden, die bereits bei der DKV oder Victoria krankenversichert sind oder hier eine Zusatzversicherung (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherung) haben, die neue Versicherung kaufen.

Gegenüber der “Financial Times Deutschland” erklärte der zuständige Produktentwickler Elmar Terhorst, dass die Patienten bei Behandlungsfehlern Unterstützung von ihrer Versicherung erwarten, aber dass hierbei stets aufsichtsrechtliche Grenzen zu beachten seien. Zwar könnten private Krankenversicherungen bei der Rückforderung unberechtigter Honorarforderungen oder ähnlicher Unstimmigkeiten helfen, aber eine Finanzierung eines juristischen Beistands, der bei Schadenersatzansprüchen oder Schmerzensgeldforderungen nötig ist, können sie nicht leisten. Dies sei Aufgabe des Rechtsschutzes.

Terhorst betont, dass das Produkt als zusätzlicher Kundenservice zu bewerten sei, die Beitragseinnahmen stünden bei der neuen Patienten-Rechtsschutzpolice nicht im Vordergrund. Die Police mit dem Versicherungsschutz für ganz Europa und die Mittelmeer-Anrainerstaaten kostet 54 Euro im Jahr bei einer Deckungssumme von bis zu 300.000 Euro pro Fall. Sie schützt den Versicherten und seine Familienangehörigen. Es gibt einen Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. aber keine Risikoprüfung und keine Wartezeit.

Nach Schätzungen von Terhorst sollen im ersten Jahr bestimmt “mehrere 10.000 Policen” verkauft werden.