ADAC erhöht Leistungen der WassersportVersicherung

Zum 1. Januar 2009 hat der ADAC die Leistungen in seiner Wassersport-Haftpflichtversicherung erhöht: Bei Personen- und Sachschäden erhöht sich die Deckungssumme auf maximal 15 Millionen Euro, Vermögensschäden auf 250.000 Euro (vorher: 100.000 Euro) und Mietsachschäden auf 200.000 Euro (vorher: 20.000 Euro). Neu ist auch, dass Beiboote bis 50 PS (vorher: 25 PS) mitversichert sind.

Auch im Urlaub gecharterte Wassersportfahrzeuge sind von der Versicherung abgedeckt, allerdings dürfen diese maximal 500 PS bzw. 100 m² Segelfläche haben und müssen der Art des eigenen versicherten Bootes entsprechen. Das gemietete Boot darf sowohl von dem Versicherten selbst als auch von seinem Ehe- oder Lebenspartner bis zu 4 Wochen im Jahr gechartert werden. Mit der ADAC-Skipperhaftpflicht sind Skipper, Crew und Gäste eines gecharterten Bootes versichert. Die maximale Deckung für Ansprüche gegen den Skipper oder der Crewmitglieder untereinander beträgt hier 5 Millionen Euro. Schäden am Boot, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, sind bis zu 500.000 Euro pro Jahr und Schadensfall abgesichert, hier ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2500 Euro zu leisten. Sollten durch einen Unglücksfall Charterausfallkosten entstehen, übernimmt die Skipperhaftpflicht diese in Höhe von bis zu 20.000 Euro.

Inhaber einer ADAC-Wassersport-Kaskoversicherung erhalten bei einem neu gekauften Boot bei einem Totalschaden ab sofort fünf Jahre lang den Neuwert des Bootes ersetzt. Von den Kosten für die Wrackbeseitigung werden mindestens bis zu 500.000 Euro (vorher: 100.000 Euro) übernommen.

Wer sein Boot im ADAC-Bootsregister erfassen lässt, kann neben dem obligatorischen 10%-Treuerabatt weitere 10% Rabatt erhalten. Nach einem schadensfreien Versicherungsjahr beträgt der Rabatt ebenfalls 10%, nach zwei Jahren 20% und nach drei Jahren 30%.