2009: Nicht-Krankenversicherte müssen mit Strafen rechnen

Im Rahmen der Gesundheitsreform gilt ab Januar 2009 die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Die rund 100.000 Personen in Deutschland, die bislang nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung waren, müssen bis Ende Januar einen Mindest-Versicherungsschutz abschließen, ansonsten drohen ihnen Nachzahlungen der Beiträge und Strafen. Pro Monat Nichtversicherung wird ein Monatsbeitrag Strafe fällig, ab einer bestimmten Anzahl Monate für jeden Monat 1/6 des monatlichen Beitrages. Wenn die Dauer der Nichtversicherung nicht genau bestimmt werden kann, wird eine Dauer von fünf Jahren angenommen. Diese Strafzahlungen sind zu den laufenden Beiträgen zu zahlen.

Der brancheinheitliche Basistarif der privaten Krankenversicherungen, mit dem Leistungen, die denen aus der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen, angeboten werden wird deshalb ab dem kommenden Jahr eingeführt. Den Tarif können aber auch Personen nutzen, die bereits privatversichert sind. Aus gesundheitlichen Gründen darf niemandem die Aufnahme in den Basistarif verweigert und keine Zuschläge erhoben werden.

Ziel der allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ist es, alle Bürger in Deutschland bei Krankheit zu schützen. Die meisten der aktuell Nicht-Versicherten waren früher bei einer privaten Krankenversicherung versichert und konnten irgendwann die fälligen Beiträge nicht mehr bezahlen.