Krankenversicherungen überprüfen Arzt-Abrechnungen

Nicht zuletzt wegen des enormen Kostendrucks, unter dem die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stehen, sind die Versicherungen dazu übergegangen, ärztliche Abrechnungen verstärkt zu überprüfen. Auch wenn die Abrechnungen der überwiegenden Mehrheit der Ärzte korrekt sind, gibt es dennoch Fälle von Abrechnungsbetrug, die, geht es nach dem Willen von Peter Scholich, Geschäftsführer der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) Rhein-Ruhr, als eigen Straftat deklariert werden sollen. Dann würden sie auch im Strafgesetzbuch aufgeführt werden. Wenn bei den zufällig durchgeführten Stichproben Auffälligkeiten festgestellt werden und sich der Verdacht auf Abrechnungsbetrug bestätigt, können auch die Behörden eingeschaltet werden.

Die Fälle von Abrechnungsbetrug scheinen sich zu häufen. Noch können die Entwicklungen nicht mit konkretem Zahlenmaterial belegt werden, aber alleine bei der Techniker Krankenkasse (TK) gehen täglich vier Hinweise auf falsche Abrechnungen ein. Etwa die Hälfte dieser Hinweise führt tatsächlich zu betrügerischen Abrechnungen. Der Leiter der Abteilung zur Ermittlung von Betrugsfällen in der TK, Frank Keller, spricht von einem ernst zu nehmenden Thema, dessen Bedeutung seiner Einschätzung zufolge noch zunehmen wird.

Von den Abrechnungsbetrügereien sind sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen betroffen. Die PKV hat inzwischen ein vielschichtiges System aus qualitätssichernden Maßnahmen eingeführt, zu denen unter anderen die ausführliche Schulung der Mitarbeiter gehört. Seit 2005 gibt es bei der privaten Krankenversicherung der Allianz (APKV) ein System, das nur diese Delikte bearbeitet. APKV-Mitarbeiter Ernst Kammer berichtet von über 1000 überprüften Fällen im letzten Jahr. Von diesen Fällen stellten sich zwei Drittel als Betrug heraus, der Schaden belief sich auf etwa 1,8 Millionen Euro. Professionelles Deliktmanagement konnte 70% der Schadenssumme zurückholen. Der in diesem Jahr (bis Oktober) entstandene Schaden durch Abrechnungsbetrug beläuft sich schon jetzt auf rund 3 Millionen Euro.