Transport von Weihnachtsbäumen mit dem Auto

Wer mit einen Weihnachtsbaum ungesichert transportiert, kann von der Polizei mit einem Bußgeld von 35 Euro und mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Bei fahrlässigem Verhalten kann die Versicherung zudem einen Teil ihrer Leistungen verweigern. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). AvD-Rechtsexpertin Petra Schmucker erklärt, dass bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch einen ungesicherten Weihnachtsbaum sogar 50 Euro Bußgeld und ein Punkt anstehen.

Wenn ein Dritter bei dem Transport des Weihnachtsbaums mit dem Auto zu Schaden kommt, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Be- und Entladen des Baumes. Transportwege bis zum Auto hin und vom ihm weg sind Grenzfälle, bei denen die Kfz- oder die Privathaftpflichtversicherung einspringen kann.

Ein sicherer Transport bedeutet freie Sicht und freie Blinker, Kennzeichen, Rückleuchten und Scheinwerfer. Weder vorne noch seitlich darf der Baum länger als der Wagen sein. Nach hinten darf er 1,5 Meter über das Auto hinausragen, wenn er mit einem roten Schild bzw. einem roten Licht versehen ist. Wer seinen Baum mit offenem Kofferraum transportiert, muss dafür sorgen, dass die Kofferraumklappe während der Fahrt nicht auffliegen kann. Durch den geöffneten Kofferraum können Autoabgase ins Wageninnere eindringen, deshalb muss während der Fahrt unedingt für Frischluftzufuhr im Auto gesorgt werden. Bei großen, sperrigen oder besonders langen Weihnachtsbäumen empfiehlt sich der gesicherte Transport auf einem Dachgepäckträger, auf dem der Baum ordnungsgemäß befestigt werden muss.