Unfallversicherung: Eindeutige Invaliditätsfeststellung notwendig

Die durch einen Unfall verursachte Invalidität muss von einem Arzt festgestellt werden können, nur dann hat ein Versicherter Anspruch auf die Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt reicht die Ableitung der Invalidität aus einem anderen Gutachten hierfür nicht aus, selbst wenn in dem Gutachten von erwarteten “dauerhaften Beeinträchtigungen” die Rede ist (AZ: 1 O 81/08).

Im konkreten Fall legte ein Versicherter seiner Unfallversicherung ein von einem Krankenhaus erstelltes Gutachten vor. Das Gutachten diente ursprünglich als Entscheidungshilfe bei der Frage nach der Zahlungsverpflichtung der Krankenhaustageversicherung.

Für das Gericht reichte dieses Gutachten nicht aus, um die Unfallversicherung wegen Invalidität zur Zahlung zu verpflichten. “Erwartete Beeinträchtigungen” ist nicht mit tatsächlich eingetretenen Beienträchtigungen gleichzusetzen, sondern meint, dass Beeinträchtigungen auftreten können. Das entspricht nach Ansicht der Richter keiner tatsächlichen Invaliditätsfeststellung.