Fast 825.000 Arbeitsunfälle im letzten Jahr

Den Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge haben sich im letzten Jahr fast 825.000 Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verletzt. Die häufigsten Unfallursachen waren Umknicken, Stolpern und Hinfallen. Obwohl in den Jahren 2002-2004 die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 17% gesunken ist, sterben alleine in Deutschland immer noch mehrere hundert Menschen im Jahr bei der Arbeit. Der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft zufolge kommen auf einen tödlichen Unfall 1200 leichte Unfälle, 5000 Unfälle, bei denen Erste-Hilfe-Maßnahmen getroffen werden und etwa 70.000 Beinaheunfälle.

DGUV-Sprecherin Sanja Zec empfiehlt allen, die sich am Arbeitsplatz verletzten, unbedingt eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um die nachfolgenden Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen: In jedem Betrieb sollte es ein Verbandbuch oder alternativ eine Computerdatei geben, in die jeder Arbeitsunfall und auch jede Erste-Hilfe-Leistung schriftlich festgehalten wird. Dieses Buch oder die Datei muss sorgfältig geführt werden, denn ohne die entsprechende Dokumentation kann es sein, dass sich der zuständige Unfallversicherungsträger weigert, die Behandlungskosten zu übernehmen.

Nach einem Arbeitsunfall sollte man den Betriebsarzt oder einen Durchgangsarzt (Arzt mit spezieller Zulassung der Berufsgenossenschaften) aufsuchen. In den meisten Betrieben kann eine Liste der nächsten Durchgangsärzte eingesehen werden. Wer zu seinem Hausarzt geht, erhält dort zwar eine erste Versorgung, aber bei einer notwendigen Weiterbehandlung wird er ebenfalls zu einem Durchgangsgarzt überwiesen. Ab dann sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für die Heilbehandlung, die von dem Patienten nicht behindert werden darf, betont Zec. Der Unfallversicherungsträger übernimmt die Behandlungskosten und im Bedarf auch die Rehabilitations-Kosten, Lohnersatzleistungen oder gar Renten.

Der Arbeitgeber muss den Unfall des Arbeitnehmers innerhalb von drei Tagen melden, auch dann wenn dieser auf dem Weg von der oder zur Arbeit oder auf Dienstreisen passiert. Handelt es sich um einen schweren Unfall, sollte dieser sofort gemeldet werden. Nach der Meldung wird das Verletztengeld gezahlt, das 80% des Bruttoentgelts beträgt und damit höher ausfällt als das Krankengeld. Für Arztbesuche, Medikamente oder Klinikaufenthalte muss der Verletzte dann nichts mehr zuzahlen.