Sozialversicherungs-Meldungen nur noch elektronisch

Das neue Jahr hat nicht nur neue Beitragsmessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie höhere Versicherungspflichtgrenzen für die gesetzlichen Krankenkassen gebracht, sondern auch Änderungen im bürokratischen Ablauf.

So sind Arbeitgeber nun verpflichtet, die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise elektronisch zu übermitteln. Die Einreichung in Papierform wird nicht mehr akzeptiert.

Außerdem müssen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge früher abführen als in der Vergangenheit. Hatten die Firmen bislang bis zum 15. des Folgemonats Zeit, sind die Zahlungen nun bereits drei Banktage vor Ende des laufenden Monats zu entrichten. Diese Änderung hatte die Politik auch beschlossen, um Liquiditätsengpässe in den Sozialversicherungssystemen zu beseitigen. Durch die Umstellung wird im Kalenderjahr 2006 nämlich ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag fällig, da die Sozialabgaben für den Dezember bereits bis zum 28.12.2006 geleistet werden müssen. Dieser Buchungstrick bringt den Sozialkassen in diesem Jahr zusätzlichen finanziellen Spielraum in Milliardenhöhe – allerdings auf Kosten der Arbeitgeber.