Gerichtsurteil: Klagen gegen Rentenbesteuerung abgewiesen

Im Streit um die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung hat das Finanzgericht Münster zwei Klagen von betroffenen Rentnern abgewiesen. Mit diesen Urteilen (Az.: 14 K 2406/06 E und 14 K 3990/06 E) bestätigte das Gericht die derzeit geltende Praxis der Finanzämter.

In den beiden Fällen hatten zwei Rentner geklagt, die schon seit längerem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hatten und während ihrer aktiven Tätigkeit teilweise erhebliche Summen an freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung geleistet hatten. Das zuständige Finanzamt unterwarf 2005 ganze 50% der Rentenzahlungen der beiden Kläger einer Besteuerung und nicht mehr wie vorher einen Anteil von 27% bis 29%. Dagegen klagten die beiden Renter mit der Begründung, diese Praxis entspräche einer verfassungsrechtlich unzulässigen Doppelbesteuerung. Die von ihnen geleisteten Beiträge stammten nämlich hauptsächlich aus ihrem Einkommen, das bereits versteuert wurde. Darüber hinaus argumentierten sie, dass Rentner, deren Rentenzahlungen bereits vor dem Jahr 2005 begonnen hatten, davon ausgegangen sind, dass die bis 2004 geltende Gesetzesfassung zur Rentenbesteuerung für die gesamte Dauer ihres Rentenbezugs Gültigkeit habe.

Dieser Argumentation folgten die Richter in Münster nicht. Sie erklärten, dass die Renteneinnahmen 2005 rechtmäßig mit 50% der Besteuerung unterworfen worden sei, da die Voraussetzungen für einen geringeren Anteil nicht erfüllt gewesen seien. Dazu hätten die Kläger nachweisen müssen, dass sie mindestens in 10 Jahren in die gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gezahlt haben, die über den festgelegten Höchstbeträgen liegen. Nach Ansicht des Finanzgerichts liegt hier keine verfassungsrechtlich unzulässige Doppelbesteuerung vor. Die Beiträge, die die Kläger aus ihrem bereits versteuerten Einkommen an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben, seien deutlich geringer als die Rentenzahlungen, die sie bis zum Jahr 2005 erhalten haben.

In beiden Fällen ist eine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.