Pflegeversicherung muss nicht für Elektrorollstuhl zahlen
Ein privat Krankenversicherter, der wegen einer Behinderung einen Elektrorollstuhl anschaffen muss, bekommt diese Kosten oft nicht erstattet. Viele private Kassen schließen entsprechende Leistungen nämlich mit ihren Versicherungsbedingungen aus.
Das Bundessozialgereicht entschied nun, dass in einem solchen Fall auch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ersatzweise einspringen muss. Die Zuständigkeit für Hilfsmittel wie elektrische Rollstühle liege eindeutig bei der Krankenversicherung. Habe die gewählte Kasse Bedingungen, die die Kostenübernahme ausschließen, sei der Patient in der Pflicht, die Anschaffung aus eigenen Mitteln zu bezahlen.
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