Konkrete Angabe der Widerrufskosten bei Versicherungen

Nach einem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Musterbelehrung über das Widerrufsrecht sollen Versicherungsunternehmen die Kosten, die bei einem Widerruf entstehen, konkret in Euro angeben. Nach Ansicht des Ministeriums genüge es nicht, die Kosten, die vom Abschluss eines Versicherungsvertrages bis zum Widerruf entstehen, abstrakt zu umschreiben, vielmehr sei ein konkreter Geldbetrag erforderlich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Forderung für “nicht geboten, technisch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und aus Verbraucherschutzgesichtspunkten nicht erforderlich”. Seiner Meinung nach ist die Information über die Kosten in abstrakter Weise durchaus ausreichend und zulässig. Da der Zeitpunkt eines Widerrufs in der Regel nicht bekannt sei, könne man die zu zahlende Prämie für den versicherten Zeitraum gar nicht konkret beziffern, heißt es in einer Stellungnahme des GDV.

Verbraucherschützern ist die abstrakte Formulierung dennoch nicht konkret genug, sie fordern eine verständliche Regulierung, die jeder durchschnittlich rechtskundige Verbraucher versteht. Darüber hinaus müsste klar geregelt und auch deutlich kommuniziert werden, wann der Versicherungsschutz überhaupt beginne: vor Ende der Widerspruchsfrist oder erst danach. Die Besonderheiten einer vorläufigen Deckung müssten in den Verträgen deutlicher herausgearbeitet werden.