Änderungen mit dem Gesundheitsfonds 2009

Nur noch wenige Wochen, dann ist es soweit und der neue Gesundheitsfonds 2009 wird im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt. Ab Januar 2009 wird es dann einige Änderungen insbesondere für Selbstständige geben. So wird zum Beispiel der neue Basistarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt.

Mit dem neuen Gesundheitsfonds gilt dann ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 Prozent. Kommt eine Kasse mit diesem Beitragssatz nicht aus, so hat diese die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag an ihre Mitglieder zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf allerdings 1 Prozent des Bruttogehalts nicht übersteigen. Kassen die gut wirtschaften, haben hingegen die Möglichkeit Überschüsse an ihre Mitglieder auszuschütten.

Mitglieder die bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können ab Januar in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln, ebenso haben Versicherte die bisher in der PKV versichert waren diese Möglichkeit. Die Möglichkeit eines Wechsels ist bis zum 30.06.2009 befristet, nach diesem Termin kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewechselt werden.

Eine wichtige Änderung gibt es auch für Selbstständige, denn mit dem Gesundheitsfonds fällt das sogenannte Krankengeld weg, zahlen dafür allerdings den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Wer diesen Schutz weiterhin genießen will kann einen sogenannten Wahltarif der Krankenkasse wählen. Dieser muss aber bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden um lückenlos diesen Schutz zu haben.

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