Wann der Kfz-Versicherungsschutz in Gefahr ist

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung enthält zahlreiche Leistungen, doch unter bestimmten Umständen dürfen Versicherer die Leistungen verweigern. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Fahrer bzw. Fahrzeughalter zum Zeitpunkt eines Unfalls, unter Alkohol- oder anderem Drogeneinfluss stand. Ab einem Blutalkoholspiegel von 0,3 Promille im Schadensfall dürfen Versicherungen den Versicherungsnehmer bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Vollkaskoversicherung darf die Leistung auch vollständig verweigern.

Grundsätzlich sind die Vereinbarungen im Versicherungsvertrag gültig, d.h. wenn hier angegeben wird, dass nur der Versicherte selbst oder außerdem nur die Lebenspartnerin das Auto nutzt, dann sind auch nur diese Personen versichert. Nutzen andere Personen das Fahrzeug und kommt es dann zum Schadensfall, dürfen Versicherungen Vertragsstrafen erheben, die sich häufig auf zwei volle Jahresbeiträge belaufen. Der Versicherungsschutz ist auch in Gefahr, wenn die Schadensmeldung falsche Angaben enthält. Hier müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

Trotz Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- oder Volkaskoversicherung ist jeder Fahrzeughalter und -nutzer zu einem Verhalten verpflichtet, das den gesetzlichen Regeln entspricht. Rücksichtsloses Verhalten kann trotz Versicherung teuer werden. In einigen Fällen sogar mit einer Geld- oder Haftstrafe belegt werden. Das ist z.B. bei Fahrerflucht der Fall. Und die begeht man bereits, wenn man ein geparktes Auto rammt und lediglich einen Zettel mit den persönlichen Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlässt und dann wegfährt. Richtig ist, eine angemessene Zeitspanne zu warten und wenn der Fahrer des Autos immer noch nicht auftaucht, die Polizei zu verständigen.