Gerichtsurteil: Immobilienfonds nicht zwangsläufig sichere Altersvorsorge

Wie die Fachzeitschrift “OLG-Report” berichtet, dürfen Immobilienfonds nicht ohne weiteres als sichere Altersvorsorge empfohlen werden (Az.: 10 U 105/06). Die Zeitschrift beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Richter waren der Ansicht, dass der Erfolg von Immobilienfonds vor allem davon abhänge, ob die Immobilien anhaltend an zahlungsfähige Mieter vermietet sind. Diese Einschränkung und das daraus resultierende mögliche Ausfallrisiko müsse einem Interessenten bei der Beratung zu Immobilienfonds deutlich gemacht werden, so das OLG.

Mit diesem Urteil gab das Gericht der Klage einer Frau statt, die sie gegen einen Anlageberater erhoben hat. Dieser habe der Klägerin die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. Als die erwarteten Mieteinnahmen nicht flossen, forderte die Klägerin eine Rückabwicklung des Vertrages.

Nach Ansicht der Richter hat der Anlageberater die Klägerin nicht richtig beraten, weil er sie nicht auf den spekulativen Charakter der Beteiligung an Immobilienfonds hingewiesen hat. Ein Immobilienfonds sei definitiv keine sichere Form der Altersvorsorge, darauf hätte der Berater hinweisen müssen.