Neue Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, nach dem das Vierte Sozialgesetzbuch und andere Gesetze geändert werden soll, um stärker gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen. Nach eigenen Angaben soll z.B. die Meldepflicht der Arbeitgeber zur Sozialversicherung deutlich verändert werden. Bislang mussten Arbetgeber neu eingestellte Mitarbeiter zum Zeitpunkt der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung melden, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung. Laut Regierung stellt dies ein Problem für die Kontrollbehörden vor Ort da, denn sie konnten bisher nicht abschließend klären, ob der Beschäftigte nur noch nicht angemeldet war oder ob er illegal beschäftigt war. Mit der neuen Gesetzesänderung soll eine Sofortmeldepflicht eingeführt werden, d.h. jeder Arbeitgeber muss neue Mitarbeter sofort der Sozialversicherung melden.

Da nach Ansicht der Bundesregierung der Sozialversicherungsausweis nicht fälschungssicher sei und auch nur bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vorhanden sei, sei es schwierig, die Person eindeutig zu identifizieren. Deshalb muss zukünftig, vor allem bei ausländisch Beschäftigten auf andere Personaldokumente zurückgegriffen werden. Mit anderen Worten: In Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht (zu diesen Branchen zählt neuerdings auch die Fleischwirtschaft), müssen Beschäftigte aussagekräftige Personaldokumente mitführen und jederzeit vorlegen können.

Darüber hinaus soll die Rentenversicherung zukünftig alle Anschriftenänderungen sowie Informationen über Geburten und Sterbefälle von den Meldebehörden erhalten, um einen eindeutigen Personanabgleich zu erleichtern. Bislang erhielt die Rentenversicherung derlei Änderungsmitteilungen nur vom Arbeitgeber, allerdings seien rund 20% der Anschriften fehlerhaft. Die Anschriften müssen jedoch in der jeweils aktuellsten Form vorliegen, da die Rentenversicherung auch den Behörden, die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig sind, Auskunft geben muss.