Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Beim Blick auf ihren Lohnzettel werden gut verdienende Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres 2006 kleine Veränderungen feststellen. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung wurden geringfügig angehoben.

So entfallen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fortan auf bis zu 5.250 Euro des Gehaltes. Bislang lag die Grenze bei 5.200 Euro. Für Monatseinkünfte oberhalb dieser Summe werden keine Sozialversicherungsabgaben fällig.

Die Anhebung hat zur Folge, dass ein etwas höherer Anteil des Einkommens mit Beitragszahlungen belegt ist. Insbesondere im Zusammenspiel mit steigenden Krankenversicherungsbeiträgen mindert dies das real verfügbare Nettoeinkommen.