Bis zum 30. November Kfz-Versicherung wechseln

Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss die Kündigung spätestens zum 30. November erfolgen. Eine spätere (außerordentliche) Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen wie einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel oder nach einem Schaden möglich.

Auch in diesem Jahr lohnt es sich, die Tarife der Anbieter genau zu vergleichen, denn hier kann bares Geld gespart werden. Laut der Finanzzeitschrift “Capital” sind die Tarife der Kfz-Haftpflichtversicherung bundesweit um durchschnittlich 1,6% gefallen. Bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung wurden die Tarife in diesem Jahr um 2,3% bzw. 1,9% gesenkt. Die Preissenkungen, die dem hart umkämpften Markt zu verdanken sind, werden jedoch nicht von allen Versicherungen automatisch an ihre Kunden weitergegeben. Manchmal profitieren zunächst nur Neukunden von den günstigen Tarifen. Hier lohnt sich auf jeden Fall die Kontaktaufnahme zu seinem Anbieter um einen entsprechenden Tarifwechsel vorzunehmen.

Angesichts der Vielfalt der Anbieter und ihrer Tarife sollte man sich für einen Vergleich genügend Zeit nehmen, um die einzelnen Angebote mit ihren jeweiligen Leistungen und Konditionen unter die Lupe zu nehmen. Diese sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel weitgehend gleich oder sehr ähnlich, die größten Unterschiede sind in der Beitragshöhe zu finden. Bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung jedoch gibt es große Unterschiede in den von den Versicherungsunternehmen angebotenen Zusatzleistungen.