Kfz-Haftpflichtversicherung haftet auch bei Unfällen im Fahrtraining

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Unfällen, die sich während eines Fahrtrainings ereignen (Az: 10 U 36/08).

In dem konkreten Fall kollidierten zwei Fahrer bei einem Fahrtraining auf dem Hockenheimring bei einem Überholmanöver. Einer der Fahrer verlangte für seinen dabei demolierten Audi von dem anderen Fahrer 11.000 Euro Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung des zweiten Fahrers verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Unfall sei im Rahmen eines nicht versicherten Autorennens geschehen.

Das OLG folgte dieser Argumentation nicht. Es habe sich nicht um ein Autorennen, sondern um einen Lehrgang gehandelt, in dem die beteiligten Fahrer die Beherrschung des Fahrzeugs auch in Gefahrensituationen lernen sollten. Dabei ging es nicht um möglichst hohe Geschwindigkeiten und eine gute Platzierung, wie es in einem Autorennen der Fall sei. Der Haftungsausschluss, der für Autorennen gelte, greife deshalb in dieser Situation nicht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verantwortung für die Kollision bei beiden Fahrern gleichermaßen zu suchen ist und deshalb auch der Schaden gemeinsam getragen werden muss.