Unverschuldete Unfallschäden dürfen über Marken-Werkstätten abgerechnet werden

Versicherungen müssen bei unverschuldeten Unfällen auch für die Kosten aufkommen, die für Reparaturen in Markenwerkstätten entstehen. Das hat das Landgericht Augsburg entschieden (Az.: 4S1655-08).

Im konkreten Fall wollte ein Mann, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war, die Reparatur seines Autos in seiner Markenwerkstatt vornehmen lassen und die Kosten mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen. Diese verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Reparatur weniger gekostet hätte, wenn sie in einer markenunabhängigen Werkstatt durchgeführt worden wäre, mit der die Versicherung schon länger zusammenarbeitet. Die Versicherung wollte nur die Summe zahlen, die die Reparatur in der von ihr genannten Werkstatt gekostet hätte. Der Autobesitzer sollte die Differenz in Höhe von 319,76 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Der Mann klagte gegen die Versicherung.

Das Amtsgericht Augsburg gab ihm im erster Instanz recht, ebenso wie die 4. Zivilkammer am Landgericht Ausgburg in zweiter Instanz. Begründung des Gerichts: Um spätere Nachteile bei einem Weiterverkauf auszuschließen, hat der Geschädigte das Recht, auf der Basis eines Gutachtens die Reparaturen bei seiner markenabhängigen Werkstatt durchführen und auch über sie abrechnen zu lassen.

Maximilian Hofmeister, Vorsitzender der 4. Zivilberufungskammer und Vizepräsident des Landgerichts, erklärte, dass es zu dieser Frage im Landgerichtsbezirk Augsburg vorher keine eindeutige Rechtsprechung gegeben habe, doch mit diesem Urteil hätten die Amtsgerichte in Aichach, Dillingen, Donauwörth, Landsberg und Nördlingen eine Orientierung für zukünftige Verhandlungen. An der Augsburger Grundsatzentscheidung habe sich sogar auch schon das Oberlandesgericht München in einem ähnlichen Verfahren orientiert.

Positiv bewertete auch die Kfz-Innung Schwaben den Richterspruch, die schon häufiger das massive Sparverhalten mancher Versicherungsunternehmen kritisiert. Laut Geschäftsführerin P*etra Brandl ist eine Kostenerstattung von 80% mit der gleichen Begründung wie im aktuellen Fall keine Seltenheit. Die Beobachtung, dass Versicherungen bei Schadensersatzfällen “immer knauseriger werden”, hat auch Hofmeister gemacht. Brandl rät allen Unfallbeteiligten, direkt nach dem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten.