Internetversicherungen müssen für Kunden auch telefonisch erreichbar sein

Nach einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshof müssen Internet-Versicherungen für potentielle Kunden ohne eigene E-Mail-Adresse einen Telefonkontakt ermöglichen (AZ: C 298/07). Interessierte Kunden, die über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen, können eine elektronische Anfragemaske nutzen, allerdings soll der Anbieter dann dafür sorgen, dass die Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30-60 Minuten beantwortet werden.

Anlass war die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Internetversicherung (DIV). Die DIV bietet Kfz-Versicherungen an, die ausschließlich über das Internet abgeschlossen werden können. Als Kontaktdaten wurden Postanschrift und E-Mail-Adresse, jedoch keine Telefonnummer des Anbieters angegeben. Eine Kommunikation mit Interessenten erfolgt ausschließlich über E-Mail oder das auf der Website eingebundene Kontaktformular. Erst wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, erhielten die Kunden auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit.

Mit diesem Urteil wurden die Verbraucherrechte von Personen ohne eigenen Internetanschluss gestärkt.