Wichtige Versicherungen für Auswanderer

Auswandern liegt voll im Trend, doch wer sich einen neuen Wohnsitz außerhalb Deutschlands sucht, sollte auch an seine Versicherungen denken. Christina Busch berät beim Raphaels-Werk in Berlin auswanderwillige Bürger und erklärt, dass innerhalt der Europäischen Union die bürokratischen Hürden nicht so groß sind. Dennoch seien einige Dinge zu beachten, z.B. gibt es durchaus Unterschiede bzgl. der jeweiligen Zollbestimmungen für Autos oder Tiere, bei der Anmeldung vor Ort und im Gesundheitssystem. Sie empfiehlt allen Interessierten, sich frühzeitig sehr sorgfältig über die entsprechenden Bestimmungen im Traumland zu erkundigen.

Nicht nur junge Familien, auch immer mehr Senioren möchten ihren Ruhestand gerne in einem anderen Land, vorzugsweise im Süden verbringen. Für viele sind die Sommermonate in Südeuropa aber zu heiß, so dass sie mehrere Monate im Jahr nach Deutschland zurückkehren. In diesem Fall gilt es, in Deutschland einen Zweitwohnsitz anzumelden. Wer seine Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt, sollte vorher Kontakt mit der Rentenversicherung aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Rente abzugsfrei ins Ausland überwiesen wird. Die Überweisung selbst erfolgt in der Regel problemlos, allerdings ist der Ruheständler verpflichtet, einmal jährlich eine so genannte Lebensbescheinigung bei der Rentenversicherung einzureichen, die das Anrecht auf die Ansprüche bescheinigt. Der genauen Ablauf hierfür sollte ebenfalls frühzeitig erfragt werden.

Auch die Krankenversicherung muss informiert werden. Über ein so genanntes E-Formular, das bei der zuständigen Gesundheitseinrichtung im Ausland vorgelegt wird, bleibt man in Deutschland versichert, hat im Ausland jedoch nur auf die dort übliche medizinische Versorgung Anspruch. Bei der Pflegeversicherung müssen Auswanderer mit teilweise erheblichen Kürzungen rechnen, denn wer im Ausland lebt, erhält nur das reine Pflegegeld. Bei manchen Versicherten können die im Ausland gestrichene Sachleistung für die Beauftragung eines Dienstes jedoch die Hälfte der Leistungen ausmachen. Hier ist eine genaue Information vorab dringend zu empfehlen. Wenn im Ausland die Pflegebedürftigkeit eintritt, bleibt nichts übrig, als sich vor Ort zu den dort geltenden Bedingungen um die Zuzahlung zur Pflege zu kümmern.