Haftpflichtversicherung zahlt bei versehentlichem Schaden durch Virus-Mail

Wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, schützt die private Haftpflichtversicherung auch vor dem unwissentlichen Versenden von E-Mails mit schadhaftem Inhalt an Dritte. Allerdings nur, wenn der Nutzer die E-Mail vorab anhand eines Virenscanners auf deren Unbedenklichkeit hin geprüft hat.

Wer eine aktuelle Anti-Viren-Software besitzt und auch einsetzt und dennoch versehentlich eine E-Mail verschickt, die wegen eines Virus bei dem Empfänger Schaden anrichtet, ist durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt, d.h. die Versicherung kommt in der Regel für den entstandenen Schaden des Empfängers auf.

Laut BdV gilt dies für die meisten privaten Haftpflichtversicherungen, die sich allerdings auf die Schadensübernahme bei Fällen innerhalb Europas beschränken. Und natürlich muss das Versenden der gefährlichen E-Mail unwissentlich oder versehentlich geschehen. Bei bewussten Angriffen, wie sie Hacker durchführen, entfällt der Versicherungsschutz und die Verursacher müssen die Kosten für den Schaden selbst tragen.