Eingeschränkter Versicherungsschutz bei Eigentum mehrerer Immobilien

Immobilienbesitzer mit mehr als einer Immobilie müssen mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz rechnen, z.B. im Falle der privaten Haftpflichtversicherung. Die deckt nämlich nur die Risiken des aktuell bewohnten Hauses ab. Das Landgericht Coburg urteilte ähnlich und bestätigte die Weigerung einer Versicherung, für einen Schaden aufzukommen (Az. 11 O 720/07).

Im konkreten Fall hatte ein Eigentümer eines Wohnhauses eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Aus beruflichen Gründen kaufte er später ein weiteres Haus und bezog dieses selbst. Das erste Haus nutzte er über mehrere Jahre hinweg selbst gar nicht, sondern vermietete es. Als das Haus leer stand lief aus einer aufgetauten Wasserleitung Wasser ins Nachbarhaus und verursachte dort einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Der Eigentümer meldete den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung, doch diese verweigerte die Kostenübernahme mit dem Hinweis auf die Vertragsbedingungen.

Das Landgericht Coburg folgte der Argumentation der Versicherung, nachdem der Hauseigentümer die Immobilie, die für den Schaden verantwortlich war, als Mietobjekt nutzte und der Versicherungsschutz nur ein einziges Einfamilienhaus betreffe – und zwar das, in dem der Versicherungsnehmer selbst wohnt. Somit musste der Hauseigentümer selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.