Rentenversicherung zahlt Kinderbetreuung bei Reha-Maßnahmen der Eltern

Laut der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bietet die gesetzliche Rentenversicherung zwei Leistungen an, wenn sich (alleinerziehende) Mütter oder Väter einer Rehabilitations-Maßnahme unterziehen müssen und nicht wissen, wie ihre Kinder in der Zeit versorgt werden sollen. Zum einen können die Kinder mit in der Reha-Klinik untergebracht werden – vorausgesetzt, es sprechen keine medizinischen Gründe dagegen. In vielen Kliniken ist man auf solch einen Fall bereits eingestellt.

Wenn diese Lösung nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann, kann eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung für die Zeit der Reha beantragt werden. Dies muss jedoch frühzeitig geschehen und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das zu betreuuende Kind muss unter 12 Jahren sein oder wegen einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen auf Hilfe angewiesen sein.

Die Suche nach der Haushaltshilfe übernimmt das Elternteil selbst. Wenn ein Verwandter, der nicht im Haushalt lebt, die Betreuung übernimmt, erstattet die Rentenversicherung die Fahrtkosten und den Verdienstausfall. Für nicht-verwandte Haushaltshilfen übernimmt die Rentenversicherung bis zu 7,75 Euro pro Stunde oder 62 Euro pro Tag. Für ältere Kinder (bis zu 18 Jahren) können Betreuungskosten von maximal 130 Euro erstattet werden.