Gerichtsurteil: Berufsunfähigkeit – Beweislast liegt beim Versicherten

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil festgelegt, dass ein Versicherter der von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen in Anspruch nehmen möchte, in der Beweispflicht steht, d.h. er muss nachweisen, dass er keinen Beruf mehr ausüben kann (Az.: 3 U 171/06).

Im konkreten Fall hatte ein 57-jähriger Mann gegen seine Versicherung geklagt. Der Mann war wegen chronischer Schmerzzustände jahrelang krank geschrieben und erhielt neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine gewisse Zeit lang von seiner Krankenversicherung Krankentagegeld. Als diese Zahlungen eingestellt wurden, versuchte der Mann mit dem Hinweis auf seine Krankengeschichte seine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschalten, doch die Versicherung verweigerte die Zahlung.

Die Versicherung begründete ihre Entscheidung damit, dass der Mann seine Berufsunfähigkeit explizit hätte nachweisen müssen. Dem stimmte das Gericht zu. Damit wurde ein Urteil der Vorinstanz, also des Landgerichts aufgehoben, das dem Mann Recht gegeben und die Versicherung zur Zahlung verurteilt hatte. Damals entschied das Landgericht, dass dem Versicherten ein Mangel an Beweisen nicht zur Last gelegt werden dürfe.

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