Pflichtversicherungen für Unternehmen

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten mit diversen Versicherungen absichern, während die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung zum Teil auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden, wird die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich vom Unternehmen finanziert. Wie hoch diese Beiträge sind, ist abhängig von der Branche, in der die Beschäftigten tätig sind und demnach von ihrer Gefährdung. Durch diese Versicherung sind alle Schäden abgedeckt, die durch einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin entstehen. Von den ebenfalls angebotenen Gruppenunfallversicherungen für Mitarbeiter raten Experten jedoch ab, da sie oft sehr teuer sind.

Manchen Berufsgruppen (z.B. Versicherungsmaklern) wird ohne Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung keine Gewerberlaubnis erteilt. Auch andere Versicherungen können Voraussetzung zur Existenzgründung sein, hier müssen Informationen eingeholt werden, was im individuellen Fall nötig ist. Das hängt nämlich nicht nur an der Branche, sondern auch an dem individuellen Charakter des Betriebes. Beispiel: Ein Unternehmen, das medizinische Produkte herstellt, unterliegt dem Medizinproduktegesetz. Danach muss für Humanstudien eine spezielle Versicherung für die Absicherung der Probanden abgeschlossen werden.

Ein anderes Beispiel sind Betriebe, in denen Anlagen genutzt werden, die unter die Sicherheitsvorkehrungen nach der Störfallverordnung fallen. Auch hier wird eine besondere Versicherung, anders als bei dem Unternehmen für medizinische Produkte, eine besondere Haftpflichtversicherung, notwendig. Bei der Verarbeitung bestimmter Stoffe (z.B. petrochemische Stoffe) wird ebenfalls eine Pflichtversicherung verlangt. Für welche Stoffe dies zutrifft kann dem Umweltschaden- und dem Umwelthaftungsgesetz entnommen werden.