Freiwillig Versicherte durch Gesundheitsreform massiv belastet

Wenn am 1. Januar 2009 die neue Gesundheitsreform in Kraft treten wird, hat dies vor allem für alle, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Auswirkungen, denn die Belastungen für diese Gruppe ist laut der Versicherungskammer Bayern größer als für andere Versicherte. Bis zu 25% Mehrbeiträge müssten hier einkalkuliert werden.

Bisher konnten freiwillig Versicherte auf Wunsch Krankentagegeld in ihre Versicherungsleistungen aufnehmen lassen. Dafür musste ein Regelbeitrag gezahlt werden, der dem entsprochen hat, den auch Arbeitnehmer zahlen mussten. Ab dem 43. Krankheitstag wurde dann das Krankentagegeld ausgezahlt. Wie die Versicherungskammer Bayern erklärt, gilt diese Regelung ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Stattdessen muss eine entsprechende Zusatzversicherung bei dem gesetzlichen (oder einem privaten) Versicherer abgeschlossen werden, um Krankentagegeld zu erhalten.

Auch die Höhe der Beitragssätze wird sich für freiwillig Versicherte erhöhen (von aktuell 13,3% auf voraussichtlich 15,6% bei der günstigsten gesetzlichen Krankenkasse), der Höchstbeitrag liegt dann bei knapp 562 Euro monatlich (jetzt: rund 478 Euro), so die Einschätzung von Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, ist sie ab 2009 dazu berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben, der bis zu 1% der Beitragsbemessungsgrenze betragen kann. Die monatliche Mehrbelastung bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro würde dann knapp 36 Euro betragen. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 wird erst im November festgelegt, auch hier könnten noch weitere Kosten auf die Versicherten zukommen, wenn man sich die Entwicklungen der letzten Jahre betrachtet: Während der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen seit 1970 von 8,2 auf 13,9% gestiegen ist, wurde die Beitragsbemessungsgrenze im gleichen Zeitraum von 614 auf 3600 Euro angehoben.

Man kann jedoch nicht pauschal sagen, dass sich deshalb immer ein Wechsel in die private Krankenkasse lohnt, denn das ist von vielen Bedingungen abhängig. Experten raten vor allem kinderlosen Paaren mit doppeltem Einkommen und selbständigen Singles zu einem Wechsel. Für Selbständige ab 42 (Frauen) bzw. 50 (Männer) oder Familien mit mindestens zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil Einkommen hat, lohnt es sich jedoch Experten zufolge eher nicht.

Grundsätzlich gilt, dass sich Betroffene auf jeden Fall vor einem Wechsel immer bei unabhängigen Stellen erkundigen sollen, dies gilt insbesondere für Gründer und Start-Up-Unternehmer. Hierzu können z.B. die von den Verbraucherzentralen angebotenen Patientenberatungen in Anspruch genommen werden.

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