Strikte Regeln für die Nutzung von Geninformationen

In Deutschland dürfen Gentests zukünftig nur innerhalb enger Grenzen eingesetzt werden, so besagt es der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf. So dürfen genetische Untersuchungen grundsätzlich nur mit der Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen werden. Wer diese nicht einholt und z.B. heimlich einen Vaterschaftstest durchführen lässt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

Grundsätzlich verboten sind demnach auch genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers. Daten, die im Rahmen einer anderen genetischen Untersuchung erfasst wurden, darf der Arbeitgeber weder erfragen noch entgegen nehmen noch verwenden. Überhaupt gelten für solche Untersuchungen strenge Regeln und sind nur unter genau definierten Bedingungen zugelassen. Verboten ist beispielsweise auch ein genetischer Test zur Geschlechtsbestimmung von Embryos.

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages dürfen Versicherungen keine Auskünfte über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen verlangen und auch keine eigene Durchführung einfordern. Ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro oder eine jährlichen Rente von 30.000 Euro ist es Versicherungsunternehmen allerdings gestattet, die Vorlage von bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen zu fordern, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. Generell dürfen Vorerkrankungen ebenfalls abgefragt werden. Mit dieser Regelung soll der Missbrauch beim Abschluss von Versicherungen vermieden werden.