Unfallopfer erhält 266.000 Euro für Hausbau

Ein Unfallopfer bekam vom Landgericht Münster eine Summe von 266.000 Euro zugesprochen, die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu zahlen ist (Az. 2 O 268/06) . Dieses Geld soll in den Bau eines behindertengerechten Hauses fließen, der insgesamt etwa 680.000 Euro kostete.

Bei der Klägerin handelte es sich um eine junge Frau, die im Alter von zwei Jahren bei einem Verkehrsunfall schwerste Verletzungen davontrug, mit der Folge, dass sie lebenslang auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist. Mutter und Schwester der Klägerin starben bei dem Unfall, sie selbst ist querschnittsgelähmt und benötigt einen Spezialrollstuhl.

Die Wohnung, in der die Familie wohnte, war nicht behindertengerecht und die Suche nach einer behindertengerechten Wohnung, an der sich auch die Versicherung, die einen Umbau aus Kostengründen ablehnte, beteiligte, blieb erfolglos. Der Vater des Kindes entschloss sich dann zu einem behindertengerechten Neubau. Die Versicherung wollte sich daran mit 65.000 Euro beteiligen. Das Gericht empfand diese Summe jedoch als zu gering, da für den Neubau nicht nur eine Vergrößerung der Flure, Küchen und des Dachbodens nötig sei, sondern darüber hinaus auch zusätzliche Räume wie ein Pflegebad, ein Betreuerschlafzimmer, eine Betreuertoilette, einen Therapieraum, einen Abstellraum für Therapiegeräte sowie ein Aufzug eingerichtet werden müsse.