Unfallversicherung hilft bei Gehörschutz für Orchestermusiker

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass seit dem 15. Februar 2008 auch für Musiker niedrigere Lärmgrenzwerte am Arbeitsplatz gelten. Bis dahin galt eine zweijährige Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppe für die neue Lärmverordnung, nach der Personen keiner täglichen Schallbelastung von über 85 dB(A) ausgesetzt sein dürfen.

In einem Symphonieorchester beträgt der Dauerschallpegel aber häufig für alle Musiker bei bis zu 90 dB(A), ein Posaunist etwa ist einer durchschnittlichen täglichen Schallbelastung ausgesetzt, die der einer Holzfräsmaschine bei ununterbrochenem Betrieb am Ohr des Benutzers entspricht. Selbst ein Violinist muss Tag für Tag einen Geräuschpegel ertragen, der mit dem einer dauerhaft betriebenen Heckenschere vergleichbar ist. Das bleibt nicht ohne Folgen, wie Dr. Martin Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) weiß: Innerhalb von 10 Jahren erkrankt durchschnittllch einer von 100 Orchestermusikern an einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit. Diese Tatsachen werfen die Frage auf, wie die Lärmverordnung in dieser Berufsgruppe umzusetzen ist und hier bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und BGIA Hilfe an.

Liedtke empfiehlt zunächst, den Lärm in der Nähe der Quelle durch bauliche Maßnahmen oder Schalldämpfung zu reduzieren. Letzteres beeinflusst jedoch häufig den akustischen Eindruck im Publikum. Ein weiterer Ansatzpunkt sind organisatorische Maßnahmen wie z.B. das Wechseln der Orchesterbesetzung bei häufigen Aufführungen oder die Begrenzung des Probenensembles auf die jeweils erforderlichen Instrumente. Eventuell werden auch weitere Schutzmaßnahmen notwendig, die vom Arbeitgeber organisiert werden müssen. Hierzu gehören z.B. durchsichtige Schallschutzschirme zwischen den einzelnen Instrumentengruppen.

Wenn all diese Maßnahmen keine Abhilfe schaffen, bleibt nur der persönliche Gehörschutz. Das BGIA stellt Musikern hierfür im Internet kostenlos ein einfaches Programm zur Verfügung, welches auf die besonderen Bedürfnisse von Orchestermusikern zugeschnitten ist. Jeder Musiker erhält hier Informationen über den für sein Instrument und Tätigkeitsprofil optimalen Gehörschutz. Liedtke erklärt, dass die Unfallversicherungsträger so versuchen, das Gehör jedes Berufsmusikers, also sein Kapital, hierdurch zu erhalten.