Besteuerung des Elterngeldes in Bundesländern unterschiedlich hoch

Je nach Bundesland wird das Elterngeld auf unterschiedliche Weise besteuert: Während in Hessen das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro in die Berechnung der Steuerhöhe mit einfließt, ist dies z.B. in Sachsen nicht der Fall. Ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums bestätigte, dass sich das Mindestelterngeld in Hessen auf den Steuersatz auswirke, so dass der Steuerbetrag für das zu versteuernde Einkommen ansteige. Dieses Vorgehen würde der gesetzlichen Vorschrift entsprechen, auf der nächsten Finanzministerkonferenz wolle der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) das Thema aber nochmals besprechen.

Wie das sächsische Finanzministerium bestätigte, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern tatsächlich unterschiedliche Handhabungen in der Besteuerungen des Elterngeldes. Es sei jedoch angestrebt eine einheitliche Regelung zu finden, deshalb führe man schon Gespräche zwischen den Ländern.

Grünen-Landesvorsitzende Kordula Schulz-Asche forderte eine komplette Abschaffung der steuerlichen Anrechnung des Elterngeldes. Mit der Anrechnung würde die Familienförderung durch das Elterngeld ad absurdum geführt werden, dabei müssten Familien steuerlich entlastet werden. Laut Schulz-Asche geht es hierbei bundesweit um rund 25 Millionen Euro im Jahr.

Betroffe Bürger aus Hessen sollen gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch einlegen und dies mit dem Vorliegen einer Ungleichbehandlung begründen, empfiehlt der Hessische Lohnsteuerhilfeverein.