Altersvorsorge und Rente

Die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Lebenserwartung immer höher wird. Dadurch wird die Zeit nach dem Erwerbsleben und die Rentenbezugszeit immer länger. Gleichzeitig treten immer mehr Rentnern weniger Erwerbstätige gegenüber, die eine solidarische Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Die Folge ist eine Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus.

Diese Entwicklung fordert von jedem eine zusätzliche Altersvorsorge, damit das Alter nicht zum Armutsrisiko wird. Die Möglichkeiten einer solchen Altersvorsorge sind zahlreich. Eine allgemein gültige Formel für die Vorsorge gibt es nicht.

Wichtig ist nur, dass während der Erwerbstätigkeit ein Teil des Einkommens rechtzeitig in eine Altersvorsorge investiert wird. Das kann der Bau oder Erwerb einer Immobilie sein. Hiermit vermeidet man Mietzahlungen im Alter oder hat zusätzliche Mieteinnahmen neben der Rente. Der Kauf verzinslicher Wertpapiere, Anteile an Fonds oder von Aktien ist eine andere Möglichkeit für sein Alter vorzusorgen. Allerdings gibt es hier immer einen Risikofaktor was die Höhe der späteren Erträge angeht.

Die klassische Form der Altersvorsorge ist die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung. Bei der Lebensversicherung erhält man am Ende einen Kapitalbetrag ausgezahlt. Während der Laufzeit hat man dazu noch seine Familie durch eine Risikoversicherung abgesichert. Bei der Rentenversicherung ist die Auszahlung des Kapitals oder der Bezug einer lebenslangen Rente möglich.

Durch die staatliche Förderung ist es zusätzlich interessant geworden in entsprechende Rentenversicherungen zu investieren. So bietet die Riester-Rente die Möglichkeit, einen Teil der Beiträge durch staatliche Grund- und Kinderzulagen zu finanzieren. Insbesondere für Selbständige und besser verdienende Arbeitnehmer bietet sich die Rürup-Rente an. Hierbei kann ein großer Teil der eingezahlten Rentenbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Der Haken bei diesen Renten ist allerdings, dass diese Renten nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar sind. Beim Tode sind die eingezahlten Beiträge verloren. Außerdem führt die staatliche Förderung dieser Rentenbeiträge zu einer späteren Steuerpflicht beim Empfänger.