Wechsel in die private Krankenversicherung

Mit dem neuen Gesundheitsfonds welcher ja bekanntlich 2009 eingeführt wird, kommen auch einige Änderungen bei der privaten Krankenkasse sowie bei der gesetzlichen Krankenkasse auf die Versicherten zu. Ab 2009 gilt ein einheitlicher Beitrag für alle gesetzlich Versicherten. Experten sehen diesen in etwa bei einer Höhe von 15,5 Prozent. In dem Fall, dass die Krankenkassen mit ihren Prämien nicht auskommen, werden diese zusätzliche Beiträge erheben müssen. Wenn die Kassen aber gut wirtschaften und Überschüsse erzielen, so können sie dann überschüssiges Geld wieder ausschütten.

Privat Versicherte müssen folgendes zu beachten: Alle Versicherten der privaten Krankenversicherung haben die Möglichkeit zu wechseln, allerdings nur im ersten Halbjahr 2009. Das interessante an der Sache ist, dass PKV Versicherte sogar einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen können.

Bis dato war es nicht möglich so einen Wechsel zu vollziehen, zu beachten ist aber unbedingt, dass solch ein Wechsel nur bis zum 1. Juli möglich ist. Versicherte die sich ab dem 1. Januar neu in eine private Krankenversicherung eintreten, dürfen wenn sie später wechseln sollten auch einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Tarife dürfen deshalb für Neukunden ab 2009 abhängig von Alter und Geschlecht bis zu zehn Prozent teurer werden.